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Deutsche Rentenversicherung
für Arbeitnehmer, welcher länger als 15 Jahren im Berufsleben stehen
Agentur für Arbeit
für Arbeitnehmer, welcher weniger als 15 Jahren im Berufsleben stehen
Integrationsämter
Berufstätige, bei denen die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur nicht zuständig ist