Spezialist für behinderten- und seniorengerechten Kfz-Umbau in Berlin und Brandenburg seit 1988
Individuelle Umrüstungen für alle körperbehinderten Selbst- und Passivfahrer – mit geprüfter Sicherheit
Umfassende Beratung und Betreuung – auch bei Fahrzeugkauf und Erwerb des Führerscheins
„Wir verhelfen Ihnen zu mehr persönlicher Unabhängigkeit und individueller Freiheit im Straßenverkehr!“

Unsere Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch telefonisch einen Termin.
Mo. – Do. | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Fr. | 08:00 bis 15:00 Uhr |
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Rückblick 50-jähriges Firmenjubiläum
Wir möchten uns heute ganz herzlich bei allen Gästen und Gratulanten bedanken, die trotz tropischer Temperaturen am Freitag mit uns auf 50 Jahre REHA mobil Berlin angestoßen und mit uns gefeiert haben. Es war ein tolles Fest mit einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm, einer tollen Live-Band und vielen Leckereien. Auch für die zahlreichen Präsente möchten wir uns bedanken. Wir sind überwältigt.Einen ganz besonderen Dank auch an die vielen Mitwirkenden und Helfern, die zum Erfolg dieses tollen Festes beigetragen haben.Wir freuen uns auf weitere erfolgreiche Jahre und auf zufriedene und glückliche Kunden. -
Corona-Pandemie - unsere Hausregeln
Angesichts der weiterhin bestehenden hohen Inzidenz, würden wir uns freuen, wenn Sie in unseren Innenräumen weiterhin eine Maske tragen. Es ist aber keine Verpflichtung, ganz wie Sie sich wohlfühlen und möchten!
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Neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV ist seit Juni 2021 in Kraft.
Das finden wir besonders erwähnenswert, denn ein wichtiger Paragraph hat sich geändert - und zwar §5 - Bemessungsbetrag:
Für den Kauf eines Neufahrzeuges können Sie ab sofort einen Zuschuss bis max. 22.000,– €, erhalten. Bisher waren es 9.500,- €.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.Die Kosten für die erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzumbauten werden zu 100 % übernommen.
Ausführlichere Informationen über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Den Link zur Verordnung finden Sie hier.