Spezialist für behinderten- und seniorengerechten Kfz-Umbau in Berlin und Brandenburg seit 1988
Individuelle Umrüstungen für alle körperbehinderten Selbst- und Passivfahrer – mit geprüfter Sicherheit
Umfassende Beratung und Betreuung – auch bei Fahrzeugkauf und Erwerb des Führerscheins
„Wir verhelfen Ihnen zu mehr persönlicher Unabhängigkeit und individueller Freiheit im Straßenverkehr!“

Unsere Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch telefonisch einen Termin.
Mo. – Do. | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Fr. | 08:00 bis 15:00 Uhr |
-
50-jähriges Firmenjubiläum
Am Freitag, den 24.06.2022 feiern wir unser 50-jähriges Firmenjubiläum!!! Zu diesem besonderen Anlass laden wir unsere Kunden recht herzlich ein. Für ein abwechslungsreiches, kulturelles und kulinarisches Programm auf unserem Firmengelände in Hennigsdorf ist natürlich gesorgt. Lassen Sie sich überraschen.
In der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr wollen wir ausschließlich feiern. Beachten Sie also bitte, dass keine Ausstellung bzw. Beratung stattfinden wird. Parkplatzmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Umgebung - an der Straße bzw. auf dem Parkplatz des OSZ in der August-Burg-Straße/Ecke Fabrikstraße. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu feiern! -
Corona-Pandemie - unsere Hausregeln
Angesichts der weiterhin bestehenden hohen Inzidenz, würden wir uns freuen, wenn Sie in unseren Innenräumen weiterhin eine Maske tragen. Es ist aber keine Verpflichtung, ganz wie Sie sich wohlfühlen und möchten!
-
Neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV ist seit Juni 2021 in Kraft.
Das finden wir besonders erwähnenswert, denn ein wichtiger Paragraph hat sich geändert - und zwar §5 - Bemessungsbetrag:
Für den Kauf eines Neufahrzeuges können Sie ab sofort einen Zuschuss bis max. 22.000,– €, erhalten. Bisher waren es 9.500,- €.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.Die Kosten für die erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzumbauten werden zu 100 % übernommen.
Ausführlichere Informationen über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Den Link zur Verordnung finden Sie hier.