Angesichts der weiterhin bestehenden hohen Inzidenz, würden wir uns freuen, wenn Sie in unseren Innenräumen weiterhin eine Maske tragen. Es ist aber keine Verpflichtung, ganz wie Sie sich wohlfühlen und möchten!
Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV ist seit Juni 2021 in Kraft.
Das finden wir besonders erwähnenswert, denn ein wichtiger Paragraph hat sich geändert - und zwar §5 - Bemessungsbetrag:
Für den Kauf eines Neufahrzeuges können Sie ab sofort einen Zuschuss bis max. 22.000,– €, erhalten. Bisher waren es 9.500,- €.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.
Die Kosten für die erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzumbauten werden zu 100 % übernommen.
Ausführlichere Informationen über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Den Link zur Verordnung finden Sie hier.
Seit kurzem ist der neue Volkswagen Caddy V erhältlich und der erste von uns umgebaute Caddy V Maxi rollt bereits auf der Straße.
Der Volkswagen Caddy V Maxi ist das ideale Fahrzeug für den Transport von Rollstuhlfahrern. Durch einen Heckausschnitt in Verbindung mit einer Auffahrrampe lässt sich der Rollstuhlfahrer leicht in das Innere des Fahrzeuges schieben und mit dem vorhandenen Gurtsystem sicher befördern.
Der Caddy V Maxi bietet Platz für 5 Sitze plus Rollstuhlplatz.
Ein Heckausschnitt ist auch bei anderen Fahrzeugen der Van-Klasse möglich. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an oder schauen Sie hier
Vor ein paar Tagen hatte unser Geschäftsführer Holger Witzelsburger Besuch von Max Braun, Reporter der Märkischen Allgemeinen Zeitung. Sie haben ein ausführliches Gespräch geführt. Der Artikel wurde in der MAZ am 07.12.2020 veröffentlicht. Wir wollen es Ihnen nicht vorenthalten: MAZ Artikel
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